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Das eigenhändige Testament

Das gesamte Testament muss vom Erblasser persönlich und handschriftlich verfasst sein. Sie dürfen es nicht jemand anderen schreiben lassen oder auf Computer oder Schreibmaschine verfassen. Es muss mit Ort und Datum versehen und auf der letzten Seite unterschrieben sein. 

Achtung: Erst Ihre Unterschrift mit Vor- und Familienname auf der letzten Seite macht das Testament gültig. Um Unklarheiten vorzubeugen, ist es am sichersten, bei Änderungen oder Nachträgen das gesamte Testament neu zu schreiben. 

Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf oder hinterlegen Sie es bei einem Notar oder Rechtsanwalt.

Das notarielle Testament

Ein notarielles Testament wird beim Notar hinterlegt. Es braucht nicht handschriftlich verfasst, muss aber unterschrieben werden. Sie können es dem Notar diktieren und er wird es für Sie abfassen. Wenn Sie Fragen haben, sollten Sie unbedingt einen Notar aufsuchen. Die Beratung ist kostenpflichtig, doch Ihr Testament wird juristisch einwandfrei sein.

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