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Reise- und Teilnahmebedingungen für Fahrten, Lager und Seminare der Landesjugend Bremen

§1 Die Veranstaltungen der DLRG-Jugend im Landesverband Bremen e. V.
 sind verbandsoffen für alle Mitglieder entsprechend den besonderen Ausschreibungen.

§2 Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Bewerber_in erkennt mit der Anmeldung die Teilnahmebedingungen an.

§3 Es werden grundsätzlich nur schriftliche Anmeldungen angenommen.

§4 Reservierungen für Dritte werden grundsätzlich nicht angenommen.

§5 Bis zum Meldeschluss nicht eingegangene Teilnehmerbeiträge werden als Rücktritt von der Maßnahme
betrachtet.

§6 Bei Rücktritt einer Teilnehmer_In entstehen folgende Kosten:
- bis 2 Wochen vor Fahrtenbeginn: kostenfreier Rücktritt
- bis 4 Tage vor Fahrtbeginn 75 % des Teilnehmerbeitrages;
Danach ist der volle Teilnehmerbeitrag zu zahlen.

§7 Kann, aufgrund eines Krankheitsfalles, die Teilnahme nicht angetreten werden, wird der
Teilnehmerbeitrag bei vorheriger Abmeldung zurückerstattet, wenn eine Krankschreibung eines Arztes eingereicht wird.

§8 Die Veranstalter_In behält sich bis Fahrtbeginn eine Absage der geplanten Fahrt vor. Bei Nichtdurchführung der Fahrt werden die eingezahlten Teilnehmerbeiträge zurückerstattet. Die Veranstalter_In ist berechtigt, geringfügige Änderungen des Fahrtverlaufs, die keine Leistungsbeeinträchtigung darstellen, ohne Ankündigung vorzunehmen.

§9 Bei Fahrten werden grundsätzlich keine Reisekosten erstattet.

§10 Verstößt eine Teilnehmer_In durch grobes, ordnungswidriges Verhalten gegen die
Anordnungen der Fahrtenleitung, so kann sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen
werden. Die dadurch entstandenen Kosten sind von der Teilnehmer_In tragen.

§11 Über vor Fahrtbeginn bekannte Erkrankungen, die eine Beeinträchtigung der Fahrt für die Teilnehmer_In oder die Gruppe zur Folge haben können, besteht Mitteilungspflicht seitens der Teilnehmer_In oder, bei Minderjährigen, der gesetzlichen Vertreter_In. Im Unterlassungsfall ist eine Haftung für die Veranstalter_In sowie das von ihm beauftragte Aufsichtspersonal ausgeschlossen.

§12 Die Teilnehmer_In, und ggf. die Erziehungsberechtigten erklären sich mit der Anmeldung
bereit, dass die DLRG-Jugend Landesverband Bremen Bildnisse für Werbezwecke veröffentlichen darf.
Damit wird das Recht auf Veröffentlichung nach §22 KUG (Kunsturhebergesetz) an die DLRG
Jugend Bremen übertragen.

§13 Alle Anmeldedaten die zu einer Veranstaltung angefordert und oder benötigt werden, werden unter Datenschutzrichtlinien elektronisch gespeichert.

Eure Landesjugend Bremen 

Die Reise- und Teilnahmebedingungen findet ihr hier auch als PDF:

Reise- und Teilnahmebedingungen

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