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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Bremen e.V. findest du hier .
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Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) hat am Samstag (8. November) in Bremen ein neues Präsidium gewählt. Ute Vogt kandidierte während der Bundestagung des Verbandes im Congress Centrum Bremen für eine weitere vierjährige Amtszeit als Präsidentin. Die rund 180 stimmberechtigten Mitglieder wählten die 61-Jährige mit großer Mehrheit. „Dieser Vertrauensbeweis ist zugleich Auftrag für mich und mein Team, die Zukunft unserer ehrenamtlichen Organisation tatkräftig mitzugestalten“, sagte Ute Vogt und fügt mit Blick auf das Tagungsmotto „Unsere Zukunft – deine Sicherheit“ hinzu: „Eine starke DLRG ist gleichbedeutend mit der sicheren Freizeit am und im Wasser von Millionen Menschen in diesem Land.“
Vogt kündigte an, sich weiter für die Modernisierung und den Ausbau der Schwimmbadlandschaft einsetzen zu wollen. Zudem werde die DLRG weiterhin dafür streiten, dass ihre ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz bundesweit die gleichen Rechte bekommen wie die Freiwilligen der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks. Das betrifft beispielsweise Freistellungen von der Arbeit für Übungen und Einsätze bei vollem Lohnausgleich. „Zudem wollen wir uns noch mehr für die Menschen im Land öffnen und zum Mitmachen einladen. Wir wollen zeigen, wie vielseitig die Möglichkeiten sind, sich bei uns zu engagieren. Jede und jeder soll bei uns einen Platz finden können, um sich einzubringen.“
Wegweisende Beschlüsse
Zugleich machte die DLRG in ihrer Bundestagung deutlich, wer nicht Mitglied ihrer Organisation sein soll. Diese bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und vertritt die Grundsätze religiöser und weltanschaulicher Toleranz. „Die DLRG tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen und duldet dies weder in ihren Gliederungen noch bei ihren Mitgliedern“, heißt es in einem neugefassten Paragrafen der Satzung des Vereins. Wessen Handlungen mit den Grundsätzen des Verbandes nicht vereinbar sind, soll kein Mitglied sein können.
Außerdem beschloss die Bundestagung in Bremen, einen Schutzmechanismus zu entwickeln, der den Wiedereintritt ausgeschlossener Mitglieder verhindert. Auch entschieden sich die wahlberechtigten Mitglieder dazu, die seit fast 40 Jahren bestehende Definition der „DLRG-Familie“ neu zu fassen. Fortan soll auch eine alleinerziehende Person mit mindestens einem minderjährigen Kind den Familienbeitrag beanspruchen können.
Die gewählten Mitglieder des neuen DLRG Präsidiums:
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